21.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 84/22


Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Cassatie (Belgien), eingereicht am 4. November 2021 — Verbraeken J. en Zonen BV, PN

(Rechtssache C-661/21)

(2022/C 84/29)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hof van Cassatie

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationskläger: Verbraeken J. en Zonen BV, PN

Vorlagefragen

1.

Sind Art. 13 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (2) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates sowie Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 (3) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs dahin auszulegen, dass sich aus dem Umstand, dass ein Unternehmen, dem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach den Verordnungen Nr. 1071/2009 und Nr. 1072/2009 eine Genehmigung für den Kraftverkehr erteilt wird und das folglich über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in diesem Mitgliedstaat verfügen muss, ergibt, dass damit unwiderlegbar nachgewiesen ist, dass dieses Unternehmen im Rahmen der Bestimmung des anzuwendenden Systems der sozialen Sicherheit seinen Sitz im Sinne von Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 in diesem Mitgliedstaat hat, und [dass] die Behörden des Beschäftigungsmitgliedstaats an diese Feststellung gebunden sind?

2.

Darf das nationale Gericht des Beschäftigungsmitgliedstaats, das feststellt, dass die betreffende Genehmigung für den Kraftverkehr auf betrügerische Weise erlangt wurde, diese Genehmigung außer Acht lassen oder müssen die Behörden des Beschäftigungsmitgliedstaats auf der Grundlage der Feststellung eines Betrugs zuerst die Behörden, die die Genehmigung erteilt haben, um Entzug dieser Genehmigung ersuchen?


(1)  ABl. 2004, L 166, S. 1.

(2)  ABl. 2009, L 300, S. 51.

(3)  ABl. 2009, L 300, S. 72.