24.1.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 37/16


Vorabentscheidungsersuchen des Rayonen sad Nesebar (Bulgarien), eingereicht am 27. Oktober 2021 — Strafverfahren gegen G. ST. T.

(Rechtssache C-655/21)

(2022/C 37/22)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Rayonen sad Nesebar

Parteien des Ausgangsverfahrens

G. ST. T.

Vorlagefragen

1.

Stehen die Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung, wonach die vom Rechtsinhaber erlittenen Schäden Tatbestandsmerkmale der Straftaten nach Art. 172b Abs. 1 und 2 NK sind, mit den durch die Richtlinie 2004/48/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 eingeführten Normen hinsichtlich der durch unrechtmäßige Ausübung von Rechten des geistigen Eigentums verursachten Schäden in Einklang?

2.

Falls die erste Frage bejaht wird: Steht die durch die Rechtsprechung in der Republik Bulgarien eingeführte automatische Vermutung für die Feststellung der Schäden — in Höhe des Werts der zum Verkauf angebotenen Waren, berechnet auf Basis der Einzelhandelspreise rechtmäßig hergestellter Waren — mit den Normen der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 in Einklang?

3.

Sind mit dem in Art. 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten Rechtsvorschriften vereinbar, in denen eine Abgrenzung zwischen einer Ordnungswidrigkeit (Art. 127 Abs. 1 des derzeit geltenden ZMGO und Art. 81 Abs. 1 des im Jahr 2016 geltenden ZMGO), der Straftat nach Art. 172b Abs. 1 NK und, falls die erste Frage verneint wird, der Straftat nach Art. 172b Abs. 2 NK fehlt?

4.

Stehen die in Art. 172b Abs. 2 NK vorgesehenen Strafen (Freiheitsstrafe von 5 bis 8 Jahre sowie Geldstrafe in Höhe von 5 000 bis 8 000 BGN) mit dem in Art. 49 Abs. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgestellten Grundsatz (das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein) in Einklang?


(1)  Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. 2004, L 157, S. 45).