22.11.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 471/28


Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 10. September 2021 — Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid, andere Parteien: E.N., S.S. und J.Y.

(Rechtssache C-556/21)

(2021/C 471/35)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Raad van State

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungskläger: Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid

Andere Parteien: E.N., S.S. und J.Y.

Vorlagefrage

Sind Art. 27 Abs. 3 und Art. 29 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. 2013, L 180 (1)) dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass, wenn die Rechtsordnung des Mitgliedstaats für Rechtssachen wie die vorliegende einen zweiten Rechtszug vorsieht, der Berufungsrichter bei der Prüfung der Rechtssache auf Antrag der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes trifft, die die Aussetzung der Überstellungsfrist bewirkt?


(1)  S. 31.