26.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 368/10


Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 2. Mai 2022 (Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Alba Iulia — Rumänien) — S. H./Administraţia Judeţeană a Finanţelor Publice Sibiu, Direcţia Generală Regională a Finanţelor Publice Braşov

(Rechtssache C-627/21) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Harmonisierung des Steuerrechts - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Errichtung und der Umwandlung von Immobilien - Löschung der mehrwertsteuerlichen Registrierung eines Steuerpflichtigen von Amts wegen - Berichtigung des ursprünglich vorgenommenen Vorsteuerabzugs - Antwort auf die Vorlagefrage, die sich klar aus der Rechtsprechung ableiten lässt)

(2022/C 368/14)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Curtea de Apel Alba Iulia

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: S. H.

Rechtsmittelgegnerinnen: Administraţia Judeţeană a Finanţelor Publice Sibiu, Direcţia Generală Regională a Finanţelor Publice Braşov

Tenor

Die Art. 16, 184, 186 bis 188 und 192 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung und Praxis entgegenstehen, die einen Steuerpflichtigen, dessen mehrwertsteuerliche Registrierung für einen bestimmten Zeitraum gelöscht war, weil in seinen während sechs aufeinanderfolgender Monate eingereichten Mehrwertsteuererklärungen keine steuerpflichtigen Umsätze angegeben waren, verpflichten, eine Berichtigung der im Zusammenhang mit dem Erwerb von Investitionsgütern abgezogenen Vorsteuer vorzunehmen, ohne dass dieser Steuerpflichtige berechtigt wäre, den Nachweis zu erbringen, dass die materiellen Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug erfüllt sind, weil eine unwiderlegbare Vermutung besteht, dass der Steuerpflichtige diese Güter für andere Zwecke als für wirtschaftliche Tätigkeiten verwendet hat.


(1)  ABl. C 191 vom 10.05.2022.