5.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 463/13


Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 13. Oktober 2022 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation — Belgien) — NY/Herios SARL

(Rechtssache C-593/21) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 17 Abs. 2 Buchst. a - Selbständige Handelsvertreter - Kündigung des Handelsvertretervertrags durch den Unternehmer - Ausgleichsleistung an den Vertreter - Ausgleichsabfindung - Untervertretung - Anteilsmäßiger Anspruch des Untervertreters auf die dem Hauptvertreter geschuldete Ausgleichsabfindung im Verhältnis der vom Untervertreter geworbenen Kundschaft)

(2022/C 463/16)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour de cassation

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: NY

Beklagte: Herios SARL

Tenor

Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter

ist dahin auszulegen, dass

die Ausgleichsabfindung, die der Unternehmer dem Hauptvertreter in dem Umfang gezahlt hat, in dem der Untervertreter Kundschaft geworben hat, für den Hauptvertreter einen erheblichen Vorteil darstellen kann. Die Zahlung einer Ausgleichsabfindung an den Untervertreter kann jedoch als unbillig im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden, wenn dieser seine Tätigkeiten als Handelsvertreter gegenüber denselben Kunden und für dieselben Produkte, aber im Rahmen einer unmittelbaren Beziehung zu dem Hauptunternehmer fortsetzt, und zwar anstelle des Hauptvertreters, der ihn zuvor eingestellt hatte.


(1)  ABl. C 502 vom 13.12.2021.