16.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 15/18


Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 17. November 2022 — Irish Wind Farmers' Association Clg, Carrons Windfarm Ltd, Foyle Windfarm Ltd, Greenoge Windfarm Ltd/Europäische Kommission

(Rechtssache C-578/21 P) (1)

(Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Art. 108 Abs. 2 und 3 AEUV - Verordnung [EU] 2015/1589 - Art. 4 - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über die Grundsteuer für Unternehmen - Zur Berechnung der Bemessungsgrundlage der geschuldeten Steuer verwendete Methoden zur Bewertung von Immobilien - Beschwerde von Windparkbetreibern - Vorwurf, dass die Bemessungsgrundlage für die von den Erzeugern von Strom aus fossilen Brennstoffen geschuldete Grundsteuer zu niedrig angesetzt worden sei und dass diese Stromerzeuger folglich aufgrund der verwendeten Bewertungsmethode weniger Grundsteuer als andere Stromerzeuger zu entrichten hätten - Vorläufiges Prüfverfahren - Beschluss, mit dem das Nichtvorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt wird - Kein wirtschaftlicher und selektiver Vorteil - Keine Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens - Begriff der „ernsthaften Schwierigkeiten“ - Umfang der Untersuchungspflichten der Europäischen Kommission - Grundsatz der guten Verwaltung - Pflicht, das Prüfverfahren sorgfältig und unvoreingenommen durchzuführen - Umfang der Kontrolle durch das Gericht der Europäischen Union)

(2023/C 15/18)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerinnen: Irish Wind Farmers' Association Clg, Carrons Windfarm Ltd, Foyle Windfarm Ltd, Greenoge Windfarm Ltd (vertreten durch Rechtsanwältinnen M. Segura Catalán und M. Clayton)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (vertreten durch I. Georgiopoulos, S. Noë und K. Herrmann als Bevollmächtigte)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Irish Wind Farmers' Association Clg, die Carrons Windfarm Ltd, die Foyle Windfarm Ltd und die Greenoge Windfarm Ltd tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.


(1)  ABl. C 462 vom 15.11.2021