27.3.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 112/2


Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. Februar 2023 — Europäische Kommission/Slowakische Republik

(Rechtssache C-342/21) (1)

(Vertragsverletzung - Umwelt - Richtlinie 2008/50/EG - Luftqualität - Art. 13 Abs. 1 und Anhang XI - Systematische und andauernde Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) in bestimmten Gebieten der Slowakei - Art. 23 Abs. 1 - Anhang XV - „So kurz wie möglich“ gehaltener Zeitraum der Nichteinhaltung dieser Grenzwerte - Geeignete Maßnahmen)

(2023/C 112/02)

Verfahrenssprache: Slowakisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch R. Lindenthal und M. Noll-Ehlers als Bevollmächtigte)

Beklagte: Slowakische Republik (vertreten durch S. Ondrášiková als Bevollmächtigte)

Tenor

1.

Die Slowakische Republik hat

dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa in Verbindung mit Anhang XI dieser Richtlinie verstoßen, dass sie in den Jahren 2005 bis 2019 im Gebiet SKBB01 Banskobystrický kraj (mit Ausnahme des Jahres 2016) und im Ballungsraum SKKO0.1 Košice (mit Ausnahme der Jahre 2009, 2015 und 2016) den Tagesgrenzwert für Feinstaub (PM10) systematisch und andauernd überschritten hat;

in diesem Gebiet und in diesem Ballungsraum sowie im Gebiet SKKO02, Košický kraj, dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Richtlinie in Verbindung mit deren Anhang XV verstoßen hat, dass sie in ihren Luftqualitätsplänen keine geeigneten Maßnahmen vorgesehen hat, damit der Zeitraum der Nichteinhaltung dieses Grenzwerts so kurz wie möglich gehalten werden kann.

2.

Die Slowakische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 278 vom 12.7.2021.