22.8.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 318/17 |
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 7. Juli 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Judicial da Comarca dos Açores — Portugal) — KU, OP, GC/SATA International — Azores Airlines SA
(Rechtssache C-308/21) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung [EG] Nr. 261/2004 - Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste - Annullierung oder große Verspätung von Flügen - Art. 5 Abs. 3 - Befreiung von der Ausgleichspflicht - Außergewöhnliche Umstände - Allgemeiner Ausfall des Betankungssystems für Flugzeuge am Flughafen)
(2022/C 318/23)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Judicial da Comarca dos Açores
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: KU, OP, GC
Beklagte: SATA International — Azores Airlines SA
Tenor
Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass ein allgemeiner Ausfall der Treibstoffversorgung als „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden kann, wenn der Ausgangsflughafen der betroffenen Flüge oder des betroffenen Flugzeugs für die Verwaltung des Treibstoffsystems der Flugzeuge verantwortlich ist.