28.11.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 451/2


Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 6. Oktober 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Riigikohus — Estland) — I. L./Politsei- ja Piirivalveamet

(Rechtssache C-241/21) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Art. 15 Abs. 1 - Inhaftnahme - Haftgründe - Allgemeines Kriterium der Gefahr einer Beeinträchtigung der wirksamen Durchführung der Abschiebung - Gefahr der Begehung einer Straftat - Folgen der Aufklärung und Ahndung einer Straftat - Beeinträchtigung des Abschiebungsverfahrens - Art. 6 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Beschränkung des Grundrechts auf Freiheit - Erfordernis einer Rechtsgrundlage - Erfordernisse der Klarheit, der Vorhersehbarkeit und der Zugänglichkeit - Schutz vor Willkür)

(2022/C 451/02)

Verfahrenssprache: Estnisch

Vorlegendes Gericht

Riigikohus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: I. L.

Beklagte: Politsei- ja Piirivalveamet

Tenor

Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

ist dahin auszulegen, dass

er es einem Mitgliedstaat nicht erlaubt, die Inhaftnahme eines illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen allein auf der Grundlage eines allgemeinen Kriteriums der Gefahr einer Beeinträchtigung der wirksamen Durchführung der Abschiebung anzuordnen, ohne dass einer der durch die Gesetzgebung zur Umsetzung dieser Bestimmung in nationales Recht spezifisch geregelten und klar definierten Haftgründe vorliegt.


(1)  ABl. C 242 vom 21.6.2021.