15.2.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 53/63 |
Klage, eingereicht am 22. Dezember 2020 — Monster Energy/EUIPO — Frito-Lay Trading Company (MONSTER)
(Rechtssache T-758/20)
(2021/C 53/79)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Monster Energy Co. (Corona, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: P. Brownlow, Solicitor)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Frito-Lay Trading Company GmbH (Bern, Schweiz)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke MONSTER — Unionsmarke Nr. 9 492 158
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. Oktober 2020 in der Sache R 2927/2019-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung vom 22. Oktober 2019 aufzuheben, soweit damit die Eintragung für Waren der Klasse 30 für verfallen erklärt wurde; |
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den Antrag auf Verfall der Eintragung für Waren der Klasse 30 zurückzuweisen; |
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dem EUIPO seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen. |
Angeführter Klagegrund
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Fehlerhafte Anwendung von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates. |