8.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/58


Klage, eingereicht am 17. Dezember 2020 — ExxonMobil Production Deutschland/Kommission

(Rechtssache T-731/20)

(2021/C 44/80)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: ExxonMobil Production Deutschland GmbH (Hannover, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Altenschmidt und J. Hoss)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss der Europäischen Kommission vom 8. Dezember 2020 (Ref. Ares (2020)7439507 — 08/12/2020) für nichtig zu erklären; und

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses vom 8. Dezember 2020, mit dem die Kommission sich weigerte, im Zusammenhang mit einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei dem Verwaltungsgericht Berlin und einem entsprechenden Antrag des Umweltbundesamts, an der Überweisung von Emissionszertifikaten zur vorläufigen Sicherung eines Anspruchs der Klägerin auf kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten zur Gewährleistung der praktischen Wirksamkeit eines Urteil des Gerichtshofs in dem Vorabentscheidungsverfahren C-126/20 mitzuwirken.

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt.

1.

Der Beschluss der Kommission vom 8. Dezember 2020 betreffe die Klägerin unmittelbar und individuell. Sie sei daher klagebefugt.

2.

Die Kommission sei im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund nationaler Gerichtsverfahren durch den im Unionsrecht verankerten Grundsatzes der Gewährleistung effektiven Rechtschutz zur Mitwirkung an der Sicherung etwaiger Ansprüche auf Zuteilung von Emissionszertifikaten vor einem Anspruchsuntergang verpflichtet.

3.

Den Rechtsrahmen für eine solche Mitwirkung und die Überweisung von Emissionszertifikaten auf nationale Konten bilden die Richtlinie 2003/87/EG (1) und die Verordnung (EU) Nr. 389/2013 (2).


(1)  Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. 2003 L 275, S. 32).

(2)  Verordnung (EU) Nr. 389/2013 der Kommission vom 2. Mai 2013 zur Festlegung eines Unionsregisters gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Entscheidungen Nr. 280/2004/EG und Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 920/2010 und (EU) Nr. 1193/2011 der Kommission (ABl. 2013 L 122, S. 1).