8.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/53


Klage, eingereicht am 14- Dezember 2020 — Senseon Tech/EUIPO — Accuride International (SENSEON)

(Rechtssache T-724/20)

(2021/C 44/76)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Senseon Tech Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Andreottola und M. Li Trenta)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Accuride International Inc. (Santa Fe Springs, Kalifornien, Vereinigte Staaten)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke SENSEON — Anmeldung Nr. 17 758 831.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 30. September 2020 in der Sache R 2736/2019-1.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

ihrer Beschwerde gegen die angefochtene Entscheidung vollumfänglich stattzugeben;

dem EUIPO ihre Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Fehler bei der Bewertung der maßgeblichen Verkehrskreise;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Feststellung der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen:

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Gesamtbewertung.