8.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/51


Klage, eingereicht am 9. Dezember 2020 — Perry Street Software/EUIPO — Toolstream (SCRUFFS)

(Rechtssache T-720/20)

(2021/C 44/74)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Perry Street Software, Inc. (New York, New York, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: M. Hawkins, Solicitor, und Rechtsanwalt T. Dolde)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Toolstream Ltd (Yeovil, Vereinigtes Königreich)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke SCRUFFS mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 1 171 590 mit Benennung der Europäischen Union.

Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. September 2020 in der Sache R 550/2020-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer (vorausgesetzt, sie tritt dem Verfahren bei) die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Fehlende vollständige Prüfung und Verfälschung von Tatsachen und Beweisen nach Art. 72 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.