8.2.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 44/51 |
Klage, eingereicht am 9. Dezember 2020 — Perry Street Software/EUIPO — Toolstream (SCRUFFS)
(Rechtssache T-720/20)
(2021/C 44/74)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Perry Street Software, Inc. (New York, New York, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: M. Hawkins, Solicitor, und Rechtsanwalt T. Dolde)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Toolstream Ltd (Yeovil, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke SCRUFFS mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 1 171 590 mit Benennung der Europäischen Union.
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. September 2020 in der Sache R 550/2020-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer (vorausgesetzt, sie tritt dem Verfahren bei) die Kosten aufzuerlegen. |
Angeführte Klagegründe
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Fehlende vollständige Prüfung und Verfälschung von Tatsachen und Beweisen nach Art. 72 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates; |
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Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates; |
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Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates. |