25.1.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 28/61


Klage, eingereicht am 20. November 2020 — Fashion Energy/EUIPO — Retail Royalty (1st AMERICAN)

(Rechtssache T-699/20)

(2021/C 28/90)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Fashion Energy Srl (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Müller und F. Togo)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Retail Royalty Co. (Las Vegas, Nevada, Vereinigte Staaten von Amerika)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionsbildmarke 1st AMERICAN — Anmeldung Nr. 8 622 078

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. September 2020 in der Sache R 426/2020-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

den Widerspruch zurückzuweisen und die Unionsmarkenanmeldung Nr. 8 622 078 zur Eintragung zuzulassen;

dem EUIPO und der anderen Beteiligten die gesamten ihr im Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 72 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoße gegen die Begründungspflicht;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.