|
25.1.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 28/59 |
Klage, eingereicht am 18. November 2020 — Canisius/EUIPO — Beiersdorf (CCLABELLE VIENNA)
(Rechtssache T-694/20)
(2021/C 28/88)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Maria Alexandra Canisius (Wien, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Asenbauer)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Beiersdorf AG (Hamburg, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung einer Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil CCLABELLE VIENNA — Anmeldung Nr. 17 592 461
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 16. September 2020 in der Sache R 2233/2019-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
|
— |
die angefochtene Entscheidung teilweise aufzuheben, soweit dem Widerspruch hinsichtlich der Waren der Klassen 3 und 16 stattgegeben wurde; |
|
— |
der Beklagten und Beiersdorf, sollte diese dem Verfahren beitreten, ihre eigenen Kosten sowie sämtliche Gebühren und Kosten der Klägerin aufzuerlegen; |
|
— |
den Widerspruch von Beiersdorf gegen die Eintragung der Anmeldung Nr. 17 592 461 zurückzuweisen, gegenüber dem EUIPO die Eintragung der (angefochtenen) Anmeldung Nr. 17 592 461 für alle in den Klassen 3, 16 und 25 beanspruchten Waren und Dienstleistungen anzuordnen, und Beiersdorf die eigenen Kosten sowie alle der Klägerin entstandenen Gebühren und Kosten des Widerspruchsverfahrens aufzuerlegen. |
Angeführte Klagegründe
|
— |
Fehlerhafte Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates; |
|
— |
Fehlerhafte Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates. |