21.9.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 313/31


Klage, eingereicht am 27. Juli 2020 — Alteryx/EUIPO — Allocate Software (ALLOCATE)

(Rechtssache T-476/20)

(2020/C 313/44)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Alteryx, Inc. (Irvine, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: A. Poulter und M. Holah, Solicitors)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Allocate Software Ltd (London, Vereinigtes Königreich)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionswortmarke ALLOCATE — Unionsmarke Nr. 6 740 658

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. Mai 2020 in der Sache R 1709/2019-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung aufzuheben;

dem Beklagten seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen;

falls die andere Beteiligte dem Verfahren als Streithelferin beitritt, ihr ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 18 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, insoweit die Beschwerdekammer ihre Entscheidung nicht begründet habe.