21.9.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 313/31 |
Klage, eingereicht am 27. Juli 2020 — Alteryx/EUIPO — Allocate Software (ALLOCATE)
(Rechtssache T-476/20)
(2020/C 313/44)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Alteryx, Inc. (Irvine, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: A. Poulter und M. Holah, Solicitors)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Allocate Software Ltd (London, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke ALLOCATE — Unionsmarke Nr. 6 740 658
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. Mai 2020 in der Sache R 1709/2019-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung aufzuheben; |
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dem Beklagten seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen; |
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falls die andere Beteiligte dem Verfahren als Streithelferin beitritt, ihr ihre eigenen Kosten aufzuerlegen. |
Angeführte Klagegründe
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Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 18 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates; |
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Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, insoweit die Beschwerdekammer ihre Entscheidung nicht begründet habe. |