5.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 329/16


Klage, eingereicht am 16. Juli 2020 — ZU/Kommission

(Rechtssache T-462/20)

(2020/C 329/34)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: ZU (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidungen der Anstellungsbehörde vom 5. September 2019, mit der für seine Verteidigung relevante Informationen verweigert wurden, und vom 6. April 2020, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

die Beklagte zur Zahlung eines Betrags von 50 000 Euro als Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden, zuzüglich Zinsen in der gesetzlichen Höhe bis zur vollständigen Zahlung, zu verurteilen; und

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:

1.

Verletzung der Verteidigungsrechte des Klägers und seines Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

2.

Offensichtlicher Fehler der Anstellungsbehörde bei der Würdigung des Gegenstands der Beschwerde, da ein wesentlicher Grund weggelassen und die Wahrscheinlichkeit der Änderung der rechtlichen Situation des Beschwerdeführers missachtet worden sei.