31.8.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 287/43 |
Klage, eingereicht am 16. Juli 2020 — LA/Kommission
(Rechtssache T-456/20)
(2020/C 287/63)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: LA (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Velardo)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt die Aufhebung
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der Entscheidung vom 20. Juni 2019, sie nicht in die Liste der zur nächsten Phase beim Assessment Center des Auswahlverfahrens EPSO/AD/371/19 zugelassenen Bewerber aufzunehmen, |
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der Entscheidung vom 24. September 2019, mit der der Antrag auf Überprüfung zurückgewiesen wurde, und |
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der Entscheidung vom 6. April 2020, mit der die nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts eingelegte Beschwerde zurückgewiesen wurde. |
Ferner wird beantragt, der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin stützt ihre Klage auf vier Gründe.
1. |
Offensichtlicher Beurteilungsfehler
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2. |
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
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3. |
Verstoß gegen die Begründungspflicht und gegen den damit zusammenhängenden Grundsatz der Gleichheit der Parteien im Verfahren (Art. 47 der Charta der Grundrechte)
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4. |
Einrede der Rechtswidrigkeit der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens gemäß Art. 277 AEUV
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