3.8.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 255/31


Klage, eingereicht am 12. Juni 2020 — 1031023 B.C./EUIPO — Bodegas San Valero (Darstellung eines kreisförmigen Elements, das einem Pinselstrich ähnelt)

(Rechtssache T-366/20)

(2020/C 255/41)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: 1031023 B.C. Ltd (Richmond, British Columbia, Kanada (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. González Gordon)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bodegas San Valero, S. Coop. (Cariñena, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke (Darstellung eines kreisförmigen Elements, das einem Pinselstrich ähnelt) — Anmeldung Nr. 17 890 405.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. März 2020 in der Sache R 2142/2019-1.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die gegen die angefochtene Entscheidung gerichtete Klage und die dieser beigefügten Unterlagen für zulässig sowie frist- und formgerecht zu erklären und nach Vornahme der erforderlichen prozessualen Schritte ein den Anträgen der Klägerin stattgebendes und die Eintragung der Unionsmarke Nr. 17 890 405 zulassendes Urteil zu erlassen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.