3.8.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 255/31 |
Klage, eingereicht am 12. Juni 2020 — 1031023 B.C./EUIPO — Bodegas San Valero (Darstellung eines kreisförmigen Elements, das einem Pinselstrich ähnelt)
(Rechtssache T-366/20)
(2020/C 255/41)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: 1031023 B.C. Ltd (Richmond, British Columbia, Kanada (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. González Gordon)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bodegas San Valero, S. Coop. (Cariñena, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke (Darstellung eines kreisförmigen Elements, das einem Pinselstrich ähnelt) — Anmeldung Nr. 17 890 405.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. März 2020 in der Sache R 2142/2019-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die gegen die angefochtene Entscheidung gerichtete Klage und die dieser beigefügten Unterlagen für zulässig sowie frist- und formgerecht zu erklären und nach Vornahme der erforderlichen prozessualen Schritte ein den Anträgen der Klägerin stattgebendes und die Eintragung der Unionsmarke Nr. 17 890 405 zulassendes Urteil zu erlassen. |
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.