27.7.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 247/40 |
Klage, eingereicht am 26. Mai 2020 — Yongkang Kugooo Technology/EUIPO — Ford Motor Company (kugoo)
(Rechtssache T-324/20)
(2020/C 247/55)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Yongkang Kugooo Technology Co. Ltd (Yongkang, China) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Pérot)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Ford Motor Company (Dearborn, Michigan, Vereinigte Staaten)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke kugoo — Anmeldung Nr. 17 007 741
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 24. März 2020 in der Sache R 65/2019-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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den Widerspruch der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer zurückzuweisen und der Anmeldung der Unionsbildmarke kugoo Nr. 17 007 741 stattzugeben; |
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der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen, einschließlich der Gebühren und aller Kosten der Klägerin vor dem EUIPO und vor dem Gericht. |
Angeführter Klagegrund
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates |