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27.7.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 247/39 |
Klage, eingereicht am 27. Mai 2020 — Stadtwerke Frankfurt am Main/Kommission
(Rechtssache T-322/20)
(2020/C 247/54)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Schalast)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Beschluss der Beklagten vom 26. Februar 2019, Az. M.8871, für nichtig zu erklären; |
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das Verfahren i.S.d. Art. 68(5) der Verfahrensordnung des Gerichts mit Klagen den gleichen Beschluss M.8871 betreffend wegen des inhaltlichen Zusammenhangs kumulativ zu gemeinsamer das Verfahren beendender Entscheidung zu verbinden; |
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die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-320/20, Mainova/Kommission, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder ihnen ähneln.