27.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 247/39


Klage, eingereicht am 27. Mai 2020 — enercity/Kommission

(Rechtssache T-321/20)

(2020/C 247/53)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: enercity AG (Hannover, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Schalast)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss der Beklagten vom 26. Februar 2019, Az. M.8871, für nichtig zu erklären;

das Verfahren i.S.d. Art. 68(5) der Verfahrensordnung des Gerichts mit Klagen den gleichen Beschluss M.8871 betreffend wegen des inhaltlichen Zusammenhangs kumulativ zu gemeinsamer das Verfahren beendender Entscheidung zu verbinden;

die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-320/20, Mainova/Kommission, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder ihnen ähneln.