6.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 222/36


Klage, eingereicht am 13. Mai 2020 — Klaus Berthold/EUIPO — Thomann (HB Harley Benton)

(Rechtssache T-284/20)

(2020/C 222/39)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Klaus Berthold Besitzgesellschaft GmbH & Co. KG (Thalhausen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Strauß)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Thomann GmbH (Burgebrach, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke HB Harley Benton mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 1 380 752 mit Benennung der Europäischen Union

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. März 2020 in der Sache R 1359/2019-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und dem Widerspruch gegen die Eintragung der internationalen Registrierung Nr. 1 380 752 in der Europäischen Union für die Waren der Klasse 25 stattzugeben;

dem EUIPO aufzuerlegen, die Eintragung der internationalen Registrierung Nr. 1 380 752 in der Europäischen Union für die Waren der Klasse 25 zu versagen;

der anderen Beteiligten die Kosten der Verfahren vor dem EUIPO und gegebenenfalls dem Beklagten die Kosten des vorliegenden Gerichtsverfahrens aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verletzung von Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.