6.7.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 222/33 |
Klage, eingereicht am 5. Mai 2020 — Pšonka/Rat
(Rechtssache T-269/20)
(2020/C 222/36)
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Kläger: Viktor Pavlovyč Pšonka (Kiew, Ukraine) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Mleziva)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2020/373 (1) des Rates vom 5. März 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine und die Durchführungsverordnung (EU) 2020/370 (2) des Rates vom 5. März 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine für nichtig zu erklären, soweit sich dieser Beschluss und diese Verordnung auf den Kläger beziehen; |
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zu entscheiden, dass der Rat der Europäischen Union seine eigenen Verfahrenskosten trägt und dem Kläger die ihm entstandenen Verfahrenskosten ersetzt. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:
1. |
Verstoß gegen das Recht auf eine gute Verwaltung
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2. |
Verletzung des Eigentumsrechts des Klägers
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3. |
Verletzung der dem Kläger mit der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleisteten Grundrechte
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