6.7.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 222/29 |
Klage, eingereicht am 6. Mai 2020 — Rochem Group/EUIPO — Rochem Marine (ROCHEM)
(Rechtssache T-261/20)
(2020/C 222/32)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Rochem Group AG (Zug, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Guridi Sedlak)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Rochem Marine Srl (Genua, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke ROCHEM mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union Nr. 1 151 485.
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. März 2020 in der Sache R 1547/2019-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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dem EUIPO aufzugeben, eine neue Entscheidung zu erlassen, mit der der gegen die internationale Regierung Nr. 1 151 485 gestellte Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit auch für die Klassen 11 und 40 zurückgewiesen wird; |
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dem EUIPO und der Streithelferin, sollte die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer vor dem Gericht erscheinen, ihre eigenen Kosten und die Gebühren und Kosten der Klägerin aufzuerlegen. |
Angeführte Klagegründe
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Verstoß gegen Art. 18 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates; |
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Verstoß gegen Art. 64 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Art. 198 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates. |