15.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 201/40


Klage, eingereicht am 10. April 2020 — Chanel/EUIPO — Innovative Cosmetic Concepts (INCOCO)

(Rechtssache T-196/20)

(2020/C 201/53)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Klägerin: Chanel (Neuilly-sur-Seine), Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Passa)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Innovative Cosmetic Concepts LLC (Clifton, New Jersey, Vereinigte Staaten)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke INCOCO mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 1 189 828 mit Benennung der Europäischen Union

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 16. Januar 2020 in der Sache R 194/2019-1

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung.