20.4.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 129/17


Klage, eingereicht am 19. Februar 2020 — Alvargonzález Ramos/EUIPO — Ursus-3 Capital, A. V. (URSUS Kapital)

(Rechtssache T-114/20)

(2020/C 129/22)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Kläger: Pablo Erik Alvargonzález Ramos (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Sugrañes Coca)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Ursus-3 Capital, A. V., SA (Madrid, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber der streitigen Marke: Kläger.

Streitige Marke: Bildmarke URSUS Kapital — Unionsmarke Nr. 5 641 303.

Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. Dezember 2019 in der Sache R 711/2019-5.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung abzuändern und den gegen die eingetragene Unionsbildmarke Nr. 5 641 303 URSUS Kapital in Bezug auf Dienstleistungen im Bereich „Finanzwesen“ der Klasse 36 gestellten Antrag auf Löschung wegen Nichtbenutzung zurückzuweisen und festzustellen, dass die Marke Nr. 5 641 303 für „Finanzwesen“ ernsthaft benutzt worden ist;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung abzuändern und unter Zurückweisung des gegen die eingetragene Unionsbildmarke Nr. 5 641 303 URSUS Kapital in Bezug auf Dienstleistungen im Bereich „Finanzwesen“ der Klasse 36 gestellten Antrags auf Löschung wegen Nichtbenutzung festzustellen, dass die Marke Nr. 5 641 303 zumindest für „Finanzwesen, nämlich Investmentgeschäfte, Anlegen von Kapital für Dritte, Analyse von Kapitalanlagen, Kapitalanlagenmanagement, Kapitalanlageberatung und Investieren in Immobilien“ ernsthaft benutzt worden ist;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen die Art. 18 und 58 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie gegen Art. 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission