2.3.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 68/70


Klage, eingereicht am 20. Januar 2020 – Monster Energy/EUIPO – Nanjing aisiyou Clothing (Darstellung eines klauenartigen Risses)

(Rechtssache T-35/20)

(2020/C 68/78)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Monster Energy Company (Corona, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: P. Brownlow, Solicitor)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nanjing aisiyou Clothing Co. Ltd (Nanjing, China)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionsbildmarke mit der Darstellung eines klauenartigen Risses – Anmeldung Nr. 17 634 478

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 13. November 2019 in der Sache R 1104/2019-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 21. März 2019 über den Widerspruch B 3050458 aufzuheben;

die Marke, gegen die sich der Widerspruch richtet, für alle angegriffenen Waren und Dienstleistungen, d. h. alle von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen, zurückzuweisen;

dem Beklagten seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.