23.3.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 95/37 |
Klage, eingereicht am 16. Januar 2020 — ID/EAD
(Rechtssache T-28/20)
(2020/C 95/47)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: ID (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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festzustellen, dass die Klage zulässig ist; |
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den angefochtenen Beschluss, und, soweit erforderlich, den Beschluss, mit dem ihre Beschwerde abgelehnt wurde, aufzuheben; |
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den Europäischen Auswärtigen Dienst zu verurteilen, an sie als Ersatz des ihr entstandenen materiellen Schadens 449 397,05 Euro nebst Zinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen; |
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den Europäischen Auswärtigen Dienst zu verurteilen, an sie als Ersatz des ihr entstandenen immateriellen Schadens 20 000 Euro nebst Zinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen; |
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dem Europäischen Auswärtigen Dienst die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1. |
Verstoß gegen Art. 84 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union:
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2. |
Begründungsmangel und offensichtlicher Beurteilungsfehler
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3. |
Ermessensmissbrauch |