17.4.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 134/16 |
Beschluss des Gerichts vom 17. Februar 2023 — Hansol Paper/Kommission
(Rechtssache T-693/20) (1)
(Dumping - Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier mit Ursprung in Südkorea - Endgültiger Antidumpingzoll - Verordnung [EU] 2016/1036 - Vertrieb über verbundene Unternehmen - Rechnerische Ermittlung des Ausfuhrpreises - Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union - Berechnung der Preisunterbietung - Berechnung der Schadensspanne - Offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)
(2023/C 134/22)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Hansol Paper Co. Ltd (Seoul, Südkorea) (vertreten durch Rechtsanwälte B. Servais und V. Crochet)
Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch K. Blanck und G. Luengo als Bevollmächtigte)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: European Thermal Paper Association (ETPA) (Zürich, Schweiz) (vertreten durch Rechtsanwälte H. Hobbelen und B. Vleeshouwers)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1524 der Kommission vom 19. Oktober 2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea (ABl. 2020, L 346, S. 19), soweit sie die Klägerin betrifft
Tenor
1. |
Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. |
2. |
Die Hansol Paper Co. Ltd trägt die Kosten. |