11.10.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 412/11


Beschluss des Gerichts vom 28. Juli 2021 — NG u. a./Parlament und Rat

(Rechtssache T-646/20) (1)

(Nichtigkeitsklage - Straßenverkehr - Verordnung [EU] 2020/1054 - Ruhezeiten des Fahrers - Unmöglichkeit, bestimmte Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen - Rückkehr zur Betriebsstätte des Arbeitgebers oder zum Wohnort für bestimmte Ruhezeiten - Berufsverband - Klagebefugnis - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)

(2021/C 412/10)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: NG und 17 andere Kläger, deren Namen im Anhang des Beschlusses aufgeführt sind (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Martens)

Beklagte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: R. van de Westelaken und A. Tamás), Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. Norberg, L. Vétillard und S. Emmerechts)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung von Art. 1 Abs. 6 Buchst. c und d der Verordnung (EU) 2020/1054 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen an die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten, und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 hinsichtlich der Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern (ABl. 2020, L 249, S. 1)

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

NG und die anderen Kläger, deren Namen im Anhang des Beschlusses aufgeführt sind, tragen die Kosten des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union, einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.


(1)  ABl. C 433 vom 14.12.2020.