2.8.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 310/32


Beschluss des Gerichts vom 14. Juni 2021 — TrekStor/EUIPO — Zagg (Schutzhülle für Datenverarbeitungsgeräte)

(Rechtssache T-512/20) (1)

(Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das eine Schutzhülle für Datenverarbeitungsgeräte darstellt - Nichtigkeitsgrund - Unerlaubte Verwendung eines Werks, das nach dem Urheberrecht eines Mitgliedstaats geschützt ist - Art. 25 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung [EG] Nr. 6/2002 - Antrag auf Zeugenvernehmung - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

(2021/C 310/42)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: TrekStor GmbH (Bensheim, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Spieker, A. Schönfleisch und N. Willich)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

Andere Partei im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Zagg Inc. (Midvale, Utah, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Schmitz und M. Breuer)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 8. Juni 2020 (Sache R 294/2019-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen TrekStor und Zagg

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die TrekStor GmbH trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 378 vom 9.11.2020.