22.2.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 62/35 |
Beschluss des Gerichts vom 17. Dezember 2020 — Wagenknecht/Kommission
(Rechtssache T-350/20) (1)
(Untätigkeitsklage - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Betrugsbekämpfung - Sitzungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder und dessen Präsidentin mit dem Vertreter der Tschechischen Republik - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027 - Haushaltsordnung - Direktzahlungen aus dem Haushalt der Union zugunsten von Landwirten - Angeblicher Interessenkonflikt des Premierministers der Tschechischen Republik - Angebliche Untätigkeit der Kommission - Art. 130 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Rechtsschutzinteresse - Klagebefugnis - Stellungnahme der Kommission - Unzulässigkeit)
(2021/C 62/44)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Lukáš Wagenknecht (Pardubice, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Koller)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und M. Salyková)
Gegenstand
Klage nach Art. 265 AEUV auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, auf Antrag des Klägers tätig zu werden, um nach Art. 325 Abs. 1 und Art. 319 Abs. 3 AEUV sowie Art. 61 Abs. 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. 2018, L 193, S. 1) zwingende und abschreckende Maßnahmen zu erlassen, um dem angeblichen Interessenkonflikt von Herrn Andrej Babiš, Premierminister der Tschechischen Republik, vorzubeugen oder entgegenzuwirken, indem u. a. zum einen die Mitglieder des Kollegiums der Kommissionsmitglieder, insbesondere dessen Präsidentin, daran gehindert werden, Herrn Babiš zu treffen und mit ihm über Fragen, die mit dem mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2027 und dem Haushalt der Union im Allgemeinen in Zusammenhang stehen, zu sprechen, und indem zum anderen Maßnahmen ergriffen werden, die darauf gerichtet sind, die Zahlung von direkten Agrarbeihilfen aus dem Haushalt der Union zugunsten bestimmter Gesellschaften zu beenden, die von Herrn Babiš kontrolliert werden und deren tatsächlicher Eigentümer er ist
Tenor
1. |
Das als Anhang A.9 vorgelegte Dokument sowie die sich auf den Inhalt dieses Dokuments beziehenden Passagen der Klageschrift sind nicht berücksichtigen. |
2. |
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
3. |
Herr Lukáš Wagenknecht trägt die Kosten. |