13.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 502/28


Beschluss des Gerichts vom 14. Oktober 2021 — Junqueras i Vies/Parlament

(Rechtssache T-100/20) (1)

(Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Mitglied des Parlaments - Vorrechte und Befreiungen - Antrag auf Schutz der Vorrechte und der Immunität - Entscheidung des Präsidenten des Parlaments, diesem Antrag nicht stattzugeben - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit)

(2021/C 502/43)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Oriol Junqueras i Vies (Sant Joan de Vilatorrada, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Marsal i Ferret)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Görlitz und C. Burgos)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Präsidenten des Parlaments vom 10. Dezember 2019, dem u. a. im Namen des Klägers gestellten Antrag auf Schutz seiner Immunität im Sinne von Art. 9 Abs. 1 und 2 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union nicht stattzugeben

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Der Streithilfeantrag des Königreichs Spanien ist erledigt.

3.

Herr Oriol Junqueras i Vies trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten des Europäischen Parlaments.

4.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen im Zusammenhang mit dem Streithilfeantrag entstandenen Kosten.


(1)  ABl. C 114 vom 6.4.2020.