14.11.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 432/21


Urteil des Gerichts vom 14. September 2022 — PB/Kommission

(Rechtssache T-775/20) (1)

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Erbringung technischer Unterstützungsdienstleistungen für den Hohen Justizrat und die ukrainischen Behörden - Unregelmäßigkeiten bei den Vergabeverfahren - Beitreibung zu Unrecht gezahlter Beträge - Zahlungsaufforderung - Verwalter der Gesellschaft - Rechtsgrundlage - Außervertragliche Haftung)

(2022/C 432/24)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: PB (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch J. Baquero Cruz, J. Estrada de Solà und A. Katsimerou als Bevollmächtigte)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (vertreten durch E. Rebasti und I. Demoulin als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage begehrt der Kläger zum einen auf der Grundlage von Art. 263 AEUV die Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 7151 final der Kommission vom 22. Oktober 2020, mit dem eine verwaltungsrechtliche Maßnahme gegen den Verwalter der Gesellschaft [Vertraulich] zur Rückzahlung der gemäß den Verträgen TACIS/2006/101-510 und CARDS/2008/166-429 zu Unrecht erhaltenen Beträge erlassen wurde, und zum anderen auf der Grundlage von Art. 340 Abs. 2 AEUV die Rückzahlung aller von der Europäischen Kommission auf Basis dieses Beschlusses möglicherweise eingezogenen Beträge sowie die Zahlung von 10 000 Euro als Schadensersatz, vorbehaltlich weiteren Vortrags

Tenor

1.

Der Beschluss C(2020) 7151 final der Kommission vom 22. Oktober 2020, mit dem eine verwaltungsrechtliche Maßnahme gegen den Verwalter der Gesellschaft [Vertraulich] zur Rückzahlung der gemäß den Verträgen TACIS/2006/101-510 und CARDS/2008/166-429 zu Unrecht erhaltenen Beträge erlassen wurde, wird für nichtig erklärt.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

PB, die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union tragen jeweils ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 72 vom 1.3.2021.