21.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 84/38


Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2021 — FZ u. a./Kommission

(Rechtssache T-618/20) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - In einem Drittland verwendete Bedienstete der Kommission - Jährliche und zwischenzeitliche Aktualisierung der Berichtigungskoeffizienten - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

(2022/C 84/54)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: FZ und die 17 anderen Kläger, deren Namen im Anhang des Urteils aufgeführt sind (vertreten durch Rechtsanwalt J.-N. Louis)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch I. Melo Sampaio, B. Mongin und A.-C. Simon)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Gehaltsabrechnungen der Kläger für Dezember 2019, soweit darin erstmals die rückwirkend zum 1. April und 1. Juli 2019 festgesetzten Berichtigungskoeffizienten angewandt werden

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

FZ und die anderen Kläger, deren Namen im Anhang des Urteils aufgeführt sind, tragen die Kosten.


(1)  ABl. C 433 vom 14.12.2020.