25.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 284/27


Urteil des Gerichts vom 18. Mai 2022 — Tirrenia di navigazione/Kommission

(Rechtssache T-601/20) (1)

(Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse - Beihilfe, die Adriatica für den Zeitraum von Januar 1992 bis Juli 1994 hinsichtlich der Verbindung Brindisi/Korfu/Igoumenitsa/Patras gewährt wurde - Beschluss, mit dem die Beihilfe für rechtswidrig erklärt wird - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird und ihre Rückforderung angeordnet wird - Aufgelaufene Zinsen - Verjährungsfrist - Neue Beihilfe - Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt - Auswirkungen eines Kartells auf den Markt - Überlange Verfahrensdauer - Vertrauensschutz - Rechtssicherheit - Grundsatz der guten Verwaltung)

(2022/C 284/32)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Tirrenia di navigazione SpA (Rom, Italien) (vertreten durch die Rechtsanwälte B. Nascimbene und F. Rossi Dal Pozzo)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch G. Braga da Cruz und D. Recchia als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2020/1411 der Kommission vom 2. März 2020 über die staatliche Beihilfe C 64/99 (ex NN 68/99), die Italien zugunsten der Seeverkehrsgesellschaften Adriatica, Caremar, Siremar, Saremar und Toremar (Tirrenia-Gruppe) durchgeführt hat (ABl. 2020, L 332, S. 1), soweit sie davon betroffen ist.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Tirrenia di navigazione SpA trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 378 vom 9.11.2020.