16.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 198/37


Urteil des Gerichts vom 2. März 2022 — Genekam Biotechnology/Kommission

(Rechtssache T-729/20) (1)

(Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration [2007 bis 2013] - Fibrogelnet Projekt - Beitreibung einer Forderung - Risikoabdeckungsmechanismus - Forderung, die rechtskräftig aus dem Garantiefonds wieder eingezogen wird - Beschluss über die Festsetzung einer Zahlungspflicht, der ein vollstreckbarer Titel ist - Art. 299 AEUV - Zuständigkeit des Urhebers des Rechtsakts - Beendigung der Teilnahme der Klägerin am Projekt - Förderfähige Kosten - Berichte und verfügbare Ergebnisse)

(2022/C 198/52)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Genekam Biotechnology AG (Duisburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Hertwig)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. André, J. Estrada de Solà und R. Pethke)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 5548 final der Kommission vom 7. August 2020 über die Festsetzung einer Zahlungspflicht, der ein vollstreckbarer Titel gegenüber der Klägerin ist und einen Betrag von 119 659,55 Euro zuzüglich Verzugszinsen betrifft, den sie im Rahmen des Fibrogelnet-Projekts als Finanzhilfe erhalten hat

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Genekam Bioechnology AG trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.


(1)  ABl. C 414 vom 30.11.2020.