21.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 84/38


Urteil des Gerichts vom 21. Dezember 2021 — MG/BEI

(Rechtssache T-573/20) (1)

(Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Dienstbezüge - Familienzulagen - Ablehnung, dem nicht sorgeberechtigten Elternteil die Zulage zu zahlen - Schlichtungsverfahren - Angemessene Frist - Haftung)

(2022/C 84/53)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: MG (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagte: Europäische Investitionsbank (vertreten durch G. Faedo und K. Carr im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV und Art. 50a der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf Aufhebung der Schreiben der EIB vom 11. Oktober 2018, 7. Januar 2019 und 30. Juli 2020, auf deren Grundlage dem Kläger der Anspruch auf Familienzulagen und die abgeleiteten finanziellen Ansprüche entzogen wurden, und auf Ersatz des immateriellen Schadens, den der Kläger erlitten haben will

Tenor

1.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) wird verurteilt, MG 500 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

MG und die EIB tragen ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 371 vom 3.11.2020.