30.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 35/49


Urteil des Gerichts vom 7. Dezember 2022 — Litauen/Kommission

(Rechtssache T-537/20) (1)

(EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von Litauen getätigte Ausgaben - Vorruhestandsbeihilfe - Art. 52 Abs. 2 der Verordnung [EU] Nr. 1306/2013 - Art. 34 Abs. 6 und Art. 35 Abs. 1 der Durchführungsverordnung [EU] Nr. 908/2014)

(2023/C 35/56)

Verfahrenssprache: Litauisch

Parteien

Klägerin: Republik Litauen (vertreten durch R. Dzikovič und K. Dieninis als Bevollmächtigte)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch J. Aquilina, J. Jokubauskaitė und M. Kaduczak als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer auf Art. 263 AEUV gestützten Klage beantragt die Republik Litauen die Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/859 der Kommission vom 16. Juni 2020 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2020, L 195, S. 59), soweit ihr darin eine pauschale Finanzkorrektur von 5 % auferlegt wurde, wodurch ein Betrag in Höhe von 2 186 447,97 Euro für die Finanzierung der Vorruhestandsbeihilfe für den Zeitraum vom 16. Oktober 2013 bis zum 30. Juni 2018 ausgeschlossen wurde

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Republik Litauen trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 359 vom 26.10.2020.