23.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/35


Urteil des Gerichts vom 16. November 2022 — Niederlande/Kommission

(Rechtssache T-469/20) (1)

(Staatliche Beihilfen - Niederländisches Gesetz über das Verbot der Verwendung von Kohle für die Stromerzeugung - Vorzeitige Stilllegung eines Kohlekraftwerks - Gewährung einer Entschädigung - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Beschluss, mit dem die Entschädigung für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Fehlende ausdrückliche Einstufung als „staatliche Beihilfe“ - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlung - Zulässigkeit - Art. 4 Abs. 3 der Verordnung [EU] 2015/1589 - Rechtssicherheit)

(2023/C 24/48)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: Königreich der Niederlande (vertreten durch M. Bulterman, M. de Ree und J. Langer als Bevollmächtigte)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch H. van Vliet, B. Stromsky und D. Recchia als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner auf Art. 263 AEUV gestützten Klage beantragt das Königreich der Niederlande die Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 2998 final der Kommission vom 12. Mai 2020 über die staatliche Beihilfe SA.54537 (2020/NN) — Niederlande, Verbot der Verwendung von Kohle für die Stromerzeugung in den Niederlanden.

Tenor

1.

Der Beschluss C(2020) 2998 final der Kommission vom 12. Mai 2020 über die staatliche Beihilfe SA.54537 (2020/NN) — Niederlande, Verbot der Verwendung von Kohle für die Stromerzeugung in den Niederlanden, wird für nichtig erklärt.

2.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 348 vom 19.10.2020.