29.11.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 481/25 |
Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 2021 — Global Translation Solutions/Kommission
(Rechtssache T-404/20) (1)
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Vergabeverfahren - Übersetzungsdienstleistungen - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Zuschlagskriterien - Bewertungsmethode - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Gleichbehandlung - Transparenz - Begründungspflicht - Sorgfaltspflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung)
(2021/C 481/35)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Global Translation Solutions ltd. (La Valletta, Malta) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mifsud-Bonnici)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Katsimerou, L. André und M. Ilkova)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der in dem Schreiben vom 17. April 2020 enthaltenen Entscheidung der Kommission, das von der Klägerin im Vergabeverfahren TRAD 19 für das Los 22 (EN>MT) abgegebene Angebot zurückzuweisen und dieses Los an einen anderen Bieter zu vergeben, und „aller konnexen Entscheidungen“.
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Global Translation Solutions ltd. trägt die Kosten. |