21.6.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 242/43 |
Urteil des Gerichts vom 14. April 2021 — Ryanair/Kommission (Finnair I; Covid-19)
(Rechtssache T-388/20) (1)
(Staatliche Beihilfen - Finnischer Luftverkehrsmarkt - Beihilfe, die Finnair von Finnland im Rahmen der COVID-19-Pandemie gewährt wurde - Staatliche Garantie für ein Darlehen - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen - Maßnahme zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats - Fehlende Abwägung der positiven Auswirkungen der Beihilfe gegen ihre negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und auf die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs - Gleichbehandlung - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Begründungspflicht)
(2021/C 242/61)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Ryanair DAC (Swords, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Vahida, F.-C. Laprévote, S. Rating und I.-G. Metaxas-Maranghidis)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn, S. Noë und F. Tomat)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: L. Aguilera Ruiz), Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: E. de Moustier und P. Dodeller), Republik Finnland (Prozebesvollmächtigte: H. Leppo)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 3387 final der Kommission vom 18. Mai 2020 über die staatliche Beihilfe SA.56809 (2020/N) — Finnland COVID-19: Staatliche Garantie für Finnair
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Ryanair DAC trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten einschließlich der im Rahmen des Antrags auf vertrauliche Behandlung entstandenen Kosten. |
3. |
Das Königreich Spanien, die Französische Republik und die Republik Finnland tragen ihre eigenen Kosten. |