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19.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 482/17 |
Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2022 — Sogia Ellas/Kommission
(Rechtssache T-347/20) (1)
(Staatliche Beihilfen - Tätigkeiten, die mit der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen in Zusammenhang stehen - Regelung über die von Griechenland in Form von Zinsvergütungen und Bürgschaften für bestehende und neue Kredite gewährte Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind - Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der gezahlten Beihilfen angeordnet wird - Auf geschädigte geografische Gebiete beschränkte Beihilfe - Vorteil - Selektiver Charakter - Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten - Grundsatz der guten Verwaltung - Anspruch auf rechtliches Gehör - Dauer des Verfahrens - Berechtigtes Vertrauen - Verjährungsfrist - Art. 17 der Verordnung [EU] 2015/1589)
(2022/C 482/24)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Sogia Ellas AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Bernitsas, M. Androulakaki, A. Patsalia und E. Kalogiannis)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: A. Bouchagiar und T. Ramopoulos)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Myloi Sogias AE (Maroussi, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Pappas und A. Pappas)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2020/394 der Kommission vom 7. Oktober 2019 über die Maßnahmen SA.39119 (2016/C) (ex 2015/NN) (ex 2014/CP) der Hellenischen Republik in Form von Zinsvergütungen und Bürgschaften im Zusammenhang mit den Bränden von 2007 (dieser Beschluss betrifft nur den Agrarsektor) (ABl. 2020, L 76, S. 4).
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die Sogia Ellas AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |
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3. |
Die Myloi Sogias AE trägt ihre eigenen Kosten. |