9.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 7/20


Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2022 — JS/SRB

(Rechtssache T-271/20) (1)

(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Beschwerdefrist - Zulässigkeit - Mobbing - Art. 12a des Statuts - Antrag auf Beistand - Art. 24 des Statuts - Ablehnung des Antrags - Kein Anscheinsbeweis - Fürsorgepflicht - Haftung)

(2023/C 7/25)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: JS (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Champetier)

Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss (vertreten durch L. Forestier und H. Ehlers als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwältin A. Duron)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 270 AEUV beantragt der Kläger zum einen die Aufhebung der Entscheidung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. Juni 2019, mit dem sein Antrag auf Beistand vom 2. Mai 2019 abgelehnt wurde, und erforderlichenfalls der Entscheidung des SRB vom 23. Januar 2020, mit der seine Beschwerde gegen die Entscheidung vom 14. Juni 2019 zurückgewiesen wurde, sowie zum anderen den Ersatz des Schadens, den er durch diese Entscheidungen erlitten habe.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

JS trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 247 vom 27.7.2020