6.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 490/34


Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2021 — IB/EUIPO

(Rechtssache T-22/20) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Disziplinarverfahren - Aussetzung des Invaliditätsverfahrens während des Disziplinarverfahrens - Entfernung aus dem Dienst - Nach der Entfernung gegenstandslos gewordenes Invaliditätsverfahren - Anfechtungsklage - Beschwerende Maßnahme - Zulässigkeit - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Fürsorgepflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

(2021/C 490/36)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: IB (Prozessbevollmächtigte: N. de Montigny, avocate)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: A. Lukošiūtė als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des EUIPO vom 14. März 2019, mit der zum einen gegen den Kläger die Strafe der Entfernung aus dem Dienst ohne Kürzung seiner Ruhegehaltsansprüche verhängt wird und zum anderen das Invaliditätsverfahren des Klägers endgültig abgeschlossen wird

Tenor

1.

Die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 14. März 2019 wird aufgehoben, soweit damit das Invaliditätsverfahren von IB endgültig abgeschlossen wird

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 68 vom 2.3.2020.