3.5.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 163/9


Rechtsmittel, eingelegt am 26. August 2020 von CF, TB, der LO S.A. und der UM S.L. gegen den Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 25. Juni 2020 in der Rechtssache T-22/19, Noguer Enríquez u. a./Kommission

(Rechtssache C-403/20 P)

(2021/C 163/12)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Rechtsmittelführer: CF, TB, LO S.A. und UM S.L. (Prozessbevollmächtigte: J. Álvarez González und S. San Felipe Menéndez, abogados)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Mit Beschluss vom 3. März 2021 hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) das Rechtsmittel als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet zurückgewiesen und entschieden, dass CF, TB, die LO S.A. und die UM S.L. ihre eigenen Kosten tragen.