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14.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 433/16 |
Rechtsmittel, eingelegt am 4. August 2020 von YG gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 28. Mai 2020 in der Rechtssache T-518/18, YG/Kommission
(Rechtssache C-361/20 P)
(2020/C 433/19)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführer: YG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Champetier und S. Rodrigues)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
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das angefochtene Urteil teilweise aufzuheben, die Anträge des Rechtsmittelführers in der Rechtssache T-518/18 für zulässig und begründet zu erklären, damit zu bestätigen, dass die Beklagte die Kosten zu tragen hat, und folglich |
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die in erster Instanz angegriffenen Entscheidungen aufzuheben; |
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oder, falls dies nicht möglich ist, die Sache zur Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
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1. |
Verfälschung von Beweismitteln und Verletzung der Verteidigungsrechte |
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2. |
Unzureichende und widersprüchliche Begründung |