14.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 433/16


Rechtsmittel, eingelegt am 4. August 2020 von YG gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 28. Mai 2020 in der Rechtssache T-518/18, YG/Kommission

(Rechtssache C-361/20 P)

(2020/C 433/19)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführer: YG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Champetier und S. Rodrigues)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das angefochtene Urteil teilweise aufzuheben, die Anträge des Rechtsmittelführers in der Rechtssache T-518/18 für zulässig und begründet zu erklären, damit zu bestätigen, dass die Beklagte die Kosten zu tragen hat, und folglich

die in erster Instanz angegriffenen Entscheidungen aufzuheben;

oder, falls dies nicht möglich ist, die Sache zur Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

1.

Verfälschung von Beweismitteln und Verletzung der Verteidigungsrechte

2.

Unzureichende und widersprüchliche Begründung