21.9.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 313/18


Rechtsmittel, eingelegt am 30. Juli 2020 von Liviu Dragnea gegen den Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 12. Mai 2020 in der Rechtssache T-738/18, Dragnea/Kommission

(Rechtssache C-351/20 P)

(2020/C 313/22)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Liviu Dragnea (Prozessbevollmächtigte: C. Toby, O. Riffaud und B. Entringer, avocats)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

den angefochtenen Beschluss des Gerichts vollständig aufzuheben;

den mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 an seinen Bevollmächtigten gesandten Beschluss OCM(2018)20575 der Kommission für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Der Rechtsmittelführer macht drei Rechtsmittelgründe geltend:

Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1, 2 und 4 der OLAF-Verordnung (1) und Verletzung der Verteidigungsrechte des Rechtsmittelführers bei den Untersuchungen, u. a. des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Unschuldsvermutung (erster Rechtsmittelgrund)

Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang mit den Untersuchungen und der Weigerung, eine Untersuchung über die Durchführung der Untersuchungen durch das OLAF einzuleiten (zweiter Rechtsmittelgrund)

Verletzung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten über die Untersuchungen des OLAF (dritter Rechtsmittelgrund)


(1)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates (ABl. 2013, L 248, S. 1).