21.9.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 313/18 |
Rechtsmittel, eingelegt am 30. Juli 2020 von Liviu Dragnea gegen den Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 12. Mai 2020 in der Rechtssache T-738/18, Dragnea/Kommission
(Rechtssache C-351/20 P)
(2020/C 313/22)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Liviu Dragnea (Prozessbevollmächtigte: C. Toby, O. Riffaud und B. Entringer, avocats)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
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den angefochtenen Beschluss des Gerichts vollständig aufzuheben; |
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den mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 an seinen Bevollmächtigten gesandten Beschluss OCM(2018)20575 der Kommission für nichtig zu erklären; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Der Rechtsmittelführer macht drei Rechtsmittelgründe geltend:
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Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1, 2 und 4 der OLAF-Verordnung (1) und Verletzung der Verteidigungsrechte des Rechtsmittelführers bei den Untersuchungen, u. a. des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Unschuldsvermutung (erster Rechtsmittelgrund) |
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Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang mit den Untersuchungen und der Weigerung, eine Untersuchung über die Durchführung der Untersuchungen durch das OLAF einzuleiten (zweiter Rechtsmittelgrund) |
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Verletzung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten über die Untersuchungen des OLAF (dritter Rechtsmittelgrund) |
(1) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates (ABl. 2013, L 248, S. 1).