26.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 368/3


Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 26. April 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Apelativen sad — Sofia — Bulgarien) — Strafverfahren gegen VD

(Rechtssache C-654/20) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Führerschein - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 49 - Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen - Führen eines Fahrzeugs während des Zeitraums der Aussetzung des Führerscheins - Sanktionen - Tatsächlicher Kontext des Ausgangsrechtsstreits - Gründe, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorlagefragen ergibt - Keine hinreichenden Angaben - Offensichtliche Unzulässigkeit)

(2022/C 368/03)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Apelativen sad — Sofia

Partei des Ausgangsstrafverfahrens

VD

Tenor

Das vom Apelativen sad Sofia (Berufungsgericht Sofia, Bulgarien) mit Entscheidung vom 9. November 2020 eingereichte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.


(1)  ABl. C 79 vom 8.3.2021